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Wenn Sie sich für den Wortlaut des Gesetzes interessieren, klicken Sie bitte hier auf




Die Abgabe kostenloser oder verbilligter Handstücke für Lehrkräfte ist nicht mehr erlaubt. Klicken Sie bitte zur näheren Information auf
7 Ausnahmen)
Lehrerprüfstücke

Das Gesetz zur Regelung der Preisbindung bei Verlagserzeugnissen lässt Ausnahmen von der Preisbindung zu:
Die Preisbindung „gilt nicht beim Verkauf von Büchern an Lehrer zum Zwecke der Prüfung der Verwendung im Unterricht“.
Kein Verlag ist aber zur Abgabe von Prüfstücken verpflichtet
Der Verlag Beruf + Schule gewährt daher Prüfstücke nur dann, wenn die Einführung als Klassensatz wahrscheinlich ist..
Gründe:
Immer wieder versuchen Ausbilder und Auszubildende Prüfstücke „abzustauben“,
In den letzten drei Jahren sind mehr als die Hälfte aller verbilligt
an Lehrkräfte abgegebenen Prüstücke trotz Zahlungserinnerung
nicht bezahlt worden.
An Stelle von Prüfstücken:
IIm Laufe der Zeit werden alle vbus-Schulbücher als lesbare Dateien ins Netz gestellt, sodass die Prüfung auf Eignung online möglich wird.
Was man online nicht prüfen kann, wird angegeben, z.B. Gewicht, verwendetes Papier, Einbandart.

Und auch hier nochmals zur Erinnerung:
Die Abgabe von Lehrerhandstücken ist laut Preisbindungsgesetz illegal.