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Urheberrecht – Was geht mich das an !
Als Nur-Leser(in) braucht Sie das Urheberrecht nicht zu kümmern.
Wenn Sie aber Bücher vervielfältigen wollen oder aus Büchern kopieren möchten, sollten Sie schon die einschlägigen Bestimmungen kennen.
Der Urheber (Schöpfer) eines Werkes, egal ob Buch, Musikstück, Foto oder Grafik, ist immer eine Person, der man ihre Rechte am Werk nicht nehmen kann. Das Urheberrecht an einem Werk ist daher auch nicht auf andere Personen übertragbar.
Der Urheber kann aber Verwertungsrechte an seinem Werk einer anderen Person oder einer Institution zur Nutzung übertragen. Das geschieht zum Beispiel, wenn der Verlag Beruf und Schule vom Autor vertraglich alle Rechte zur Vervielfältigung gegen ein Absatzhonorar von 10 % des Ladenverkaufspreises für jedes verkaufte Exemplar erhalten hat.
Dass Urheber und Verwerter im entscheidenden Punkt jedes Vertrags, der Honorierung nämlich, entgegengesetzte Interessen vertreten, ist einleuchtend.
Einig sind sich beide Vertragspartner aber, dass niemand die Rechte des Verwerters und damit auch des Urhebers verletzen darf. Niemand – auch nicht der Urheber – ist ohne ausdrückliche Erlaubnis des Rechteinhabers befugt, das geschützte Werk ganz oder teilweise zu vervielfältigen.
Und da heute die technischen Mittel zur Vervielfältigung praktisch allen Institutionen (Firmen, Ämter, Verbände usw.) und vielen Privatpersonen zur Verfügung stehen, sind Verstöße gegen Verwertungs- und Urheberrechte zum Kummer sowohl der Verlage als auch der Urheber an der Tagesordnung.
Wahrscheinlich fertigen Sie auch Fotokopien aus Büchern an oder lassen sie anfertigen. Dann sollten Sie Raubkopien anklicken, um sich zu vergewissern, dass Ihre Kopien rechtmäßig entstanden sind und nicht illegal.
Wenn Sie sich über das Urheberrecht informieren möchten, insbesondere Ihre Rechte und Pflichten als Nutzer(in) von geschützten Werken (Kopieren usw.), dann finden Sie erschöpfende Auskunft im Urheberrechtsgesetz.




Bücher sind zum Lesen da!



Das Urheberrecht kann man nicht verkaufen!








Urheber und Verwerter haben manchmal unterschiedliche Honorarvorstellungen

Urheber und Verwerter sind sich aber einig: Raubkopien schädigen Urheber und Verwerter. Nutzer müssen  mit veralteten Schulbüchern vorlieb nehmen.