vbus Nützliche Infos für Interessenten von Fachliteratur Druck und Medien
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ABC des Buchhandels
Absatzhonorar
Autorenentgelt, dessen Höhe sich aus der Anzahl der tatsächlich verkauften Exemplare eines Buches errechnet. Das Absatzhonorar wird in
der Regel prozentual zum Nettoladenverkaufspreis festgelegt und erhöht sich mit steigenden Auflagenzahlen.
Auflage
1. Anzahl der hergestellten Exemplare von Druckerzeugnissen, insbesondere von Büchern, Zeitungen und Zeitschriften.
2. Vervielfältigungsgang, der – mit der 1. Auflage beginnend – durchnummeriert wird. Üblich sind Zusätze, wie zum Beispiel 2., aktualisierte und erweiterte Auflage.
Siehe Verlagsauslieferung.
Autorexemplare
Bücher aus einer gerade ausgedruckten Auflage, die der Autor kostenlos erhält.
Autorkorrektur
Stilistische, inhaltliche oder orthografische Änderungen des bereits gesetzten Textes; wird vom Autor selbst auf den Ausdrucken
vorgenommen. In der Regel werden diese Änderungen im Verlagsvertrag auf 5 % des Gesamttextes beschränkt; darüber hinaus sind sie für den Autor kostenpflichtig.
Backlist
Verzeichnis der früher erschienenen, noch lieferbaren Tiel eines Verlagsprogramms.
Barsortiment
Handelsstufe im Buchvertrieb zwischen Verlag und Bucheinzelhandel. Der
Barsortimenter kauft in großen Mengen von verschiedenen Verlagen Bücher im eigenen Namen und auf eigene Rechnung. Diese verkauft er mit demselben
Rabattsatz an den Bucheinzelhandel weiter, der auch direkt vom Verlag gewährt wird.
Für diese Dienstleistung erhält der Zwischenbuchhandel vom Verlag einen zusätzlichen Rabatt von meist 15 %.
Besorgungsgeschäft
Beschaffung der vom Kunden gewünschte Buch- oder Zeitschriftentitel durch den verbreitenden Buchhandel beim
Barsortiment oder bei der Verlagsauslieferung als kostenlose Dienstleistung.
Bibliografie
Bücherverzeichnis, in dem Angaben zu Autor, Titel, Seitenzahl, Format,
Abbildungen, Einband, Auflage, Erscheinungsjahr, Preis, ISBN u. ä. enthalten sind. Die umfangreichste und bekannteste Bibliografie ist das
Verzeichnis lieferbarer Bücher (VLB).
Börsenverein des Deutschen Buchhandels
Ursprünglich 1825 in Leipzig gegründeter Verband selbständiger Buchhändler. Die Neugründung nach dem Kriege erfolgte 1949 in Frankfurt/Main. Aufgaben:
Interessenvertretung des gesamten Buchhandels
(Verlage, Zwischenbuchhandel, Buchhandlungen (Sortiment). Über eigene Wirtschaftsunternehmen (z. B. MVB Marketing- und Verlagsservice des Buchhandels GmbH) werden „Börsenblatt für den Deutschen Buchhandel“ und VLB herausgegeben und buchhändlerische Dienstleistungen angeboten.
Copyright
Internationale Bezeichnung für das Verwertungsrecht (z. B. zum Vervielfältigen in einem Druckverfahren). Bei Büchern wird auf der Impressumseite durch das Copyright-Zeichen © angegeben, wer ab wann die Verwertungsrechte besitzt. Achtung
Verwechslungsgefahr: Die Urheberrechte kann der Autor nicht veräußern, sondern nur die im Urheberrecht enthaltenen Verwertungsrechte.
Defektexemplar
Im Buchherstellungsprozess fehlerhaft gefertigtes Buch (verschmiert verheftet,
fehlende, doppelte oder unbedruckte Seiten). Siehe auch Mängelexemplar.
Die Deutsche Bibliothek
Zentrale Archivbibliothek der Bundesrepublik Deutschland mit den Standorten Deutsche Bücherei in Leipzig und Deutsche Bibliothek in Frankfurt am Main. Dort werden seit 1913 alle in Deutschland erschienenen bzw. erscheinenden Veröffentlichungen gesammelt, bibliografisch erschlossen und zur Benutzung bereit
gestellt. Verlage müssen dorthin je zwei Pflichtexemlare von allen neu erschienenen Büchern kosten- und portofrei abliefern.
Erscheinungstermin
Zeitpunkt, zu dem ein Buch oder Periodikum erstmals im Handel erhältlich ist.
Fernabsatzgesetz
Das Fernabsatzgesetz gilt für Verträge über Warenlieferungen oder Dienstleistungen, die im Versandhandel zwischen
Unternehmern und Verbrauchern geschlossen werden. Verbraucher haben die Möglichkeit, den Vertragsabschluss innerhalb einer Frist von 2 Wochen zu
widerrufen. Zur Fristwahrung reicht es aus, den Widerruf rechtzeitig abzusenden. Da keine bestimmte Form
vorgeschrieben ist, genügt eine E-Mail, wenn sich beweisen lässt, dass sie abgesandt wurde. Bei Vertragsabschlüssen zwischen Unternehmen entfällt das Widerrufsrecht.
Frankfurter Buchmesse
Größte internationale Buchausstellung, die alljährlich im Herbst in Frankfurt stattfindet und von der Ausstellungs- und
Messe-GmbH, einem Wirtschaftsunternehmen des Börsenvereins für den Deutschen Buchhandel, veranstaltet wird.
Friedenspreis des Deutschen Buchhandels
Seit 1950 während der Frankfurter Buchmesse in der Paulskirche verliehene Auszeichnung, die
nach den Stiftungsstatuten an Persönlichkeiten vergeben wird, „die in hervorragendem Maße vornehmlich durch ihre Tätigkeit auf den Gebieten der Literatur, Wissenschaft und Kunst zur
Verwirklichung des Friedensgedankens beigetragen haben.“
Hardcover
Festeinband mit stabiler Pappdecke, die mit einem Bezugsstoff (Papier, Gewebe,
Leder, Kunststoff) überzogen ist, meist in Fadenheftung.
Hauskorrektur
Erster Korrekturlesevorgang, der direkt nach dem Setzen des Textes „im Haus“ des Satzerfassungsunternehmens erfolgt. Im Gegensatz zur Autorkorrektur bezieht
sich die Hauskorrektur nicht auf den Textinhalt, sondern nur auf Setzfehler.
Hersteller
Verlagsmitarbeiter, der lektorierte Manuskripte nach Vorgaben der Verlagsleitung
in verkaufsfähige Bücher umwandelt. Dieser Umwandlungsprozess beginnt mit der Buchgestaltung, setzt
sich fort mit Anweisungen für Satz, Druck und Buchbinden, führt dann zur Auftragsvergabe, erfordert Überwachung aller Arbeiten der Auftragnehmer und schließt mit Endkontrolle, Abnahme und Endabrechnung.
Impressum
Im Buch (meist auf der Rückseite des Haupttitels) vorgeschriebener Druckvermerk, in dem zumindest
Rechteinhaber, Erscheinungsjahr, Auflage und Druckerei aufgeführt sind.
Zehnstellige Internationale Standard-Buch Nummer zur eindeutigen Identifizierung jedes Buches im nationalen oder
internationalen Bestellwesen. Die erste Ziffer gibt die Sprache an (0 =
englisch, 3 = deutsch), die zweite (zwei- bis sechsstellig) ist die Kennnummer
des Verlags, die dritte (zwei- bis sechsstellig) steht für das Buch und die vierte ist eine einstellige Prüfziffer. Ab 1.1.2007 wird in der Regel die 13-stellige ISBN verwendet (mit Präfix 978).
Künstlersozialversicherung
Rentenversicherung mit Versicherungspflicht für selbständige Künstler, Schriftsteller und Publizisten. Alle Verlage müssen sich mit einer jährlich festgesetzten Künstlersozialabgabe beteiligen, die als Prozentsatz vom Honorar berechnet wird.
Das gilt sogar – wie beim Verlag Beruf und Schule – für Unternehmen, deren Autoren sämtlich abhängig beschäftigt sind und daher überhaupt nicht in den Genuss irgendeiner „Künstlerrente“ kommen.
Ladenverkaufspreis
Vom Verlag festgelegter gebundener Endverkaufspreis, der frühestens 18 Monate nach Erscheinen des Buches aufgehoben werden kann. Meist gibt
der Verlag nach der Aufhebung des gebundenen Preises einen unverbindlich
empfohlenen Preis an.
Lektor
1. Lehrer für praktische Übungen (meist in Sprachen) an einer Hochschule.
2. Verlagsmitarbeiter, der an der Gestaltung des Verlagsprogramms mitwirkt,
indem er sich zum Beispiel um neue Autoren oder neue Buchprojekte bemüht. Seine Hauptaufgabe ist aber, eingehende Manuskripte zu prüfen und – bei Annahme – bis zur Druckreife zu bearbeiten.
Das ist der Name der Volltextsuche-Online (VTO) des MVB Marketing- und Verlagsservice des Buchhandels GmbH. Libreka ist ein Kunstwort, das sich an "liber", dem lateinischen Wort für Buch, und den griechischen Ausruf "Heureka!" (Ich hab's gefunden!) ableitet.
Dieser Volltextsucher des deutschen Buchhandels ist zwar noch in der
Startphase, dürfte aber bald über den Buchhandel hinaus für alle praktizierenden Alphabeten von Nutzen sein.
Lizenzausgabe
Weitere Ausgabe eines Buches oder von Teilen entweder wiederum physisch als Buch
oder elektronisch (Hör- oder Multimediabuch, online) mit Genehmigung (Lizenz) des Rechteinhabers. Am
bekanntesten sind Lizenzausgaben für Buchgemeinschaften.
Makulieren
Vernichten unverkäuflicher Bücher auf Veranlassung des Verlags nach Anfrage beim Autor, ob er die Restauflage
oder einen Teil davon erwerben will. Geschieht meist nach dem vergeblichen
Versuch, die Bücher im Modernen Antiquariat zu verramschen, also zu Schleuderpreisen zu verkaufen.
Mängelexemplar
Buch, das verschmutzt oder beschädigt ist oder sonstige, den Gebrauchswert aber kaum mindernde Fehler aufweist.
Mengenpreis
Vom Verlag festgesetzter niedrigerer Preis beim Kauf einer bestimmten Stückzahl.
Nachauflage
Unveränderter Nachdruck eines vergriffenen Buches. Geschieht dies ohne Genehmigung des
Rechteinhabers, handelt es sich um einen (strafbaren) Raubdruck.
Pflichtexemplar
Buch, das der Verlag sofort nach Erscheinen an eine Archivbibliothek abliefern
muss. In Deutschlad sind das Deutsche Bibliothek (Frankfurt/M) und Deutsche Bücherei (Leipzig) sowie die Archivbibliotheken in dem Bundesland, in dem der Verlag zu
Hause ist.
Gesetzlich vorgeschriebene Pflicht „zum Schutze des Kulturguts Buch“, der alle Verlage in Deutschland unterworfen sind, nämlich für neu erschienene Bücher und Broschüren einen gebundenen (festen) Ladenverkaufspreis festzusetzen, der von sämtlichen Marktteilnehmern gegenüber Letztabnehmern eingehalten werden muss.
Printing on Demand
Drucken nach Bedarf. Herstellung kleiner Auflagen mit digitalen Drucksystemen,
die meist keinen physischen Druckspeicher benötigen, zum Beispiel im Laser- oder Tintenstrahldruck. Auf diese Weise können Druck- und Lagerkosten gespart werden, außerdem besteht die Möglichkeit, die Daten für jedes weitere Exemplar zu aktualisieren oder zu personalisieren.
Rabatt oder Skonto für Letztabnehmer
Preisnachlass. Auch nach Wegfall des Rabattgesetzes und der Zugabeverordnung
darf wegen der Preisbindung im Buchandel nicht um das zu zahlende Entgelt für ein preisgebundenes Buch gehandelt werden.
Der Buchhandelsrabatt für Wiederverkäufer dagegen ist nicht festgelegt. Er darf mit den Verlagen ausgehandelt werden. Das
geschieht meist nach dem Grundsatz, dass der Rabatt umso höher ist, je mehr Bücher abgenommen werden. Der Gesetzgeber hat im Preisbindungsgesetz jedoch
einschränkend formuliert: „Sie (die Verlage) dürfen ihre Rabatte nicht allein an dem mit einem Händler erzielten Umsatz orientieren.“
Remittenden
Vom Buchhandel nicht verkaufte Bücher, die nach einer bestimmten Frist zur Gutschrift an den Verlag zurückgesandt werden. Remittenden gelten nur dann als Mängelexemplare, wenn sie lädiert (beschädigt) sind.
Rezension
Mehr oder weniger kritische Besprechung (mit evtl. Empfehlung) eines neu
erschienenen Werkes.
RR
Abkürzung für Rückgaberecht, das Buchhandlungen zusteht, wenn sie nicht fest, sondern mit RR
geordert haben.
Schimmelseiten
(Fehlerhaft) unbedruckte Seiten in Büchern.
Schutzfrist für Druckwerke
Zeitraum gemäß Urheberrecht, während dem das Werk eines Urhebers gegen unbefugte Verwendung (Veränderung, Nachdruck) geschützt ist: in Deutschland 70 Jahre ab dem Tode des Urhebers.
Selbstverlag
Herstellen, Marketing und Verkauf des eigenen Werkes (Buch, Broschüre, Datenträger) im eigenen Namen und auf eigene Kosten.
Sortiment
1. Warenauswahl (z.B. Auswahl von Büchern).
2. Bezeichnung für den gesamten verbreitenden Buchhandel, also für Vollbuchhandlungen.
3. Bezeichnung für eine Buchhandlung, die allgemein – oder auf Spezialgebiete beschränkt – ein vielseitiges Angebot (Sortiment) bereit hält und darüber hinaus alle üblichen Dienstleistungen einer Vollbuchhandlung anbietet.
Staffelrabatt
Steigender Preisnachlass entsprechend der in Stufen ansteigenden Menge
abgenommener Bücher.
Subskriptionspreis
Preis bei Bestellung vor Erscheinen eines Werkes, der erheblich unter dem Preis
nach Erscheinen liegen kann.
Titel
Kurz für Buchtitel, also für ein bestimmtes Buch.
Recht, das dem Schöpfer eines Werkes und seinen Erben während der Schutzfrist das alleinige Einwirkungs- und Verwertungsrecht am Werk
sichert.
Verkehrsnummer
Vom Marketing und Verlagsservice des Buchhandels vergebene fünfstellige Kennung zur Erleichterung des Geschäftsverkehrs innerhalb des Buchhandels. Es gibt drei Arten: Kreditorennummern für Verlage und Zwischenbuchhändler. Debitorennummern für Verlage und Zwischenbuchhändler, wenn sie als Buchbesteller auftreten. Debitorennummern für den verbreitenden Buchhandel (Buchhandlungen).
Verlag
Unternehmen, das alle Schritte von der Manuskriptbeschaffung, dessen Umwandlung
zum Buch, Vervielfältigung in angemessener Auflage, Vertrieb und Auslieferung organisiert und
koordiniert.
Eine wesentliche Leistung ist dabei die „Vorlage“ von Geld zur Finanzierung von Projekten, deren erhoffter Erfolg allerdings
nicht zwangsläufig eintrifft.
Verlagsauslieferung (Fremdauslieferung)
Serviceunternehmen des Zwischenbuchhandels, das im Namen und auf Rechnung des
betreuten Verlags Lagerung, Auslieferung, Rechnungstellung,
Remissionsbearbeitung und Inkasso übernimmt.
Verlagsvertrag
Vertrag zwischen einem oder mehreren Urhebern eines Werkes und einem Verlag, in
dem urheberseits Verwertungsrechte auf den Verlag übertragen werden, wofür sich im Gegenzug der Verlag verpflichtet, für das Werk zu werben und ein angemessenes Honorar zu zahlen.
Verramschen
Verkauf von nicht mehr preisgebundenen Büchern zu einem Schnäppchenpreis meist weit unter dem vormaligen gebundenen Preis.
Verwertungsrecht
Vom Autor in der Regel auf eine natürliche oder juristische Person per Vertrag übertragenes einfaches oder ausschließliches Recht, seine Werk(e) gegen Entgelt (meist Absatzhonorar) zu nutzen.
Versandbuchhandel
Fernabsatz von Büchern mit Hilfe von Prospekten und Katalogen oder online über Internetshops. Für Bestellungen von Privaten gilt das Fernabsatzgesetz. Die Bestellung erfolgt per Post, Fax, Telefon, E-Mail oder über Formulare im Internet. Geliefert wird vorwiegend per Post oder über einen anderen Paketdienst, bei immateriellen Gütern (beispielsweise Daten) auch per Download.
Verzeichnis lieferbarer Bücher. Umfangreichste, nahezu lückenlose Bibliografie lieferbarer deutschsprachiger Bücher mit mehr als 1 Million Titeln. Beim Recherchieren online auf
Buchhandelsseiten nicht „Schnellsuche“, sondern immer „Erweiterte Suche“ verwenden, um alle lieferbaren Bücher zur Auswahl zu haben. Für das Angebot des Verlags Beruf + Schule genügt es, „Beruf Schule“ einzugeben.
Zwischenbuchhandel
Handelsstufe zwischen herstellendem Buchhandel (Verlage) und verbreitendem
Buchhandel (Sortimente). Zum Zwischenbuchhandel werden gezählt: Verlagsauslieferung, Barsortiment, Kommissionsgeschäft, Grossohaus. Vorteil für Kunden und Buchhandlungen: meist schnellste Liefermöglichkeit. Nachteil für die Verlage: mindestens 15% Rabatt, der zu den durchschnittlich 30% für den Buchhandel hinzukommt. Verlage, die direkt an den Buchhandel ausliefern,
sparen Vertriebskosten und können niedrigere Ladenverkaufspreise kalkulieren.
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